Für wen?

Steuererklärung für selbstständig Erwerbende

Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, gestaltet sich die steuerliche Situation etwas komplizierter als mit einem Lohnausweis.

Wir unterstützen Sie bei der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung und haben auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Blick. Wir verfügen über das nötige Know-how – so klappt das Erstellen der Steuererklärung einwandfrei und es ist alles bedacht, um nicht zu viel Steuern abzuliefern.  

Sind Dienstleistungen gefragt, die über das Ausfertigen der Steuererklärung und das Prüfen des Steuerbescheids hinausgehen, steht bei uns das Beratungsangebot einer Steuerkanzlei bereit. Kundinnen und Kunden von BenzTax profitieren von der langjährigen und vielseitigen Berufserfahrung des Winterthurer Rechtsanwalts Rolf Benz.

Beispiele

Ein selbstständig Erwerbender betreibt eine Metzgerei. Infolge Pensionierung plant er, sein Geschäft aufzugeben und die Liegenschaft künftig zu vermieten. Wir besprechen mit diesem Kunden, ob und auf welchen Zeitpunkt hin er die Liegenschaft ins Privatvermögen überführen will. Beim Erstellen seiner Steuererklärung sorgen wir dafür, dass er für die realisierten stillen Reserven eine privilegierte Besteuerung erlangt. 

Eine Lehrerin ist Teil einer Erbengemeinschaft. Ihre beiden Brüder, Architekt und Liegenschaftenverwalter, planen das geerbte Elternhaus auf einem grossen Grundstück mit dem Neubau von drei Miethäusern zu ersetzen. Wir raten dieser Kundin, zuerst die Erbteilung durchzuführen und dann auf ihrem Landteil eines der drei Häuser auf eigene Rechnung zu bauen. Ansonsten müsste sie nämlich damit rechnen, als Mitglied eines Baukonsortiums zu gelten. Das könnte aus Sicht des Kantonalen Steueramts als selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb gelten und hätte entsprechend zusätzliche Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer und der AHV.